Autoren: Tilo Bödigheimer & Philipp Staubitz
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2Do

Quelle: https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html

Was muss ein Impressum enthalten? Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Daneben hält das Gesetz für verschiedene Gruppen die Pflicht für weitere Angaben bereit. Aber nun erst einmal zu den allgemeinen Anforderungen. Danach muss das Impressum enthalten:

den Namen (bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten), bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform, die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach), einen Kontakt, unter dem Sie die Person oder das Unternehmen schnell erreichen können – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer, soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer, ebenfalls, soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer. Bietet der Betreiber auf seiner Seite journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte an, muss zudem ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift angegeben werden (§ 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag). Bei Zeitungen oder Magazinen sind das in der Regel Geschäftsführer und Chefredakteur.